Die Kirchenpflege Buus-Maisprach hat im Laufe des Jahres 2024 eine neue Kirchgemeindeordnung erarbeitet, welche an der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024 genehmigt und nach Ablauf der Referendumsfrist vom Kirchenrat BL an seiner Sitzung vom 31. März 2025 letztinstanzlich gutgeheissen wurde.
Die Kirchgemeindeordnung regelt die für die Kirchgemeinde relevanten Bestimmungen auf Basis der totalrevidierten Kirchenverfassung, Kirchenordnung, Finanzordnung und Personal- und Besoldungsordnung. Sie beinhaltet den gesamten Regelungsumfang, zu welchem die Kirchgemeinden Bestimmungen erlassen müssen oder können. Darunter fallen z.B. grundsätzliche Bestimmungen wie Auftrag und Rechtsstellung, Gemeindegebiet, Zusammenarbeit, Publikationsorgane, etc. Ein wichtiger Bestandteil sind auch Ausführungen in Bezug auf das kirchliche Leben in der Kirchgemeinde, d.h. eine Übersicht über die Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des Auftrages der Kirchgemeinde. Weitere Bestimmungen betreffen die Organisation der Kirchgemeinde und Kirchenpflege sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Vermögen und Finanzwesen.
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